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Hinweisgeberschutz
Hinweisgeberschutz
Maris Business Solutions betreibt gemäß HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) einen internen Meldekanal. Mitarbeitende, Bewerberinnen und Bewerber, Lieferanten, Auftragnehmer und andere Personen, die im beruflichen Zusammenhang mit uns stehen, können darüber Hinweise auf Rechtsverstöße geben — etwa in den Bereichen Korruption, Vergabe, Datenschutz, Produktsicherheit, Umwelt, Geldwäsche oder Verbraucherschutz.
So geben Sie einen Hinweis
Hinweise nehmen wir schriftlich oder auf Wunsch in einem persönlichen Gespräch entgegen:
- Per E-Mail an [hinweis@…] — Postfach der internen Meldestelle, Zugriff nur durch die benannten, zur Vertraulichkeit verpflichteten Personen
- Per Post an Maris Business Solutions, Interne Meldestelle, [Straße Hausnummer], [PLZ Ort], Österreich, Kennwort „Vertraulich – Meldestelle“
- Persönlich nach Terminvereinbarung über eine der genannten Adressen
Hinweise können auch anonym erfolgen. Innerhalb von sieben Tagen bestätigen wir den Eingang, innerhalb von drei Monaten informieren wir über die ergriffenen Maßnahmen.
Ihr Schutz
Wer in gutem Glauben einen Hinweis gibt, ist vor Vergeltungsmaßnahmen wie Kündigung, Versetzung, Benachteiligung oder Einschüchterung geschützt. Die Identität der hinweisgebenden Person bleibt vertraulich und wird ohne ihre Zustimmung nicht offengelegt, soweit das Gesetz nichts anderes verlangt. Personenbezogene Daten verarbeiten wir dabei ausschließlich zur Bearbeitung des Hinweises; Meldungen werden fünf Jahre nach Abschluss gelöscht, sofern keine gesetzlichen Pflichten eine längere Aufbewahrung verlangen.
Externe Meldestelle
Unabhängig vom internen Kanal können Hinweise auch an die externe Meldestelle gerichtet werden: Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK), Hinweisgebersystem unter www.bak.gv.at. Für bestimmte Bereiche sind weitere Behörden zuständig (etwa die Finanzmarktaufsicht oder die Datenschutzbehörde).